Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff, der das Recht des unlauteren Wettbewerbs, auch Lauterkeitsrecht genannt, und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht) umfasst.
Im deutschen Rechtsraum findet das Lauterkeitsrecht seine Grundlage im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das allerdings von zahlreichen weiteren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt wird, bspw. dem Markengesetz oder dem Heilmittelwerbegesetz. Das Kartellrecht wurde im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen normiert, das auch Regelungen zum Vergaberecht (Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand) enthält.
Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Schutz der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Hinsichtlich der Beziehungen eines Unternehmens zum Verbraucher beruht es auf der Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken.
Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als die geltende Wirtschaftsordnung in ihrer Struktur. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten, Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen von Wettbewerbern verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen.

- Rechtsanwalt Michael Richter
Rechtsanwalt Michael Richter steht Ihnen im Wettbewerbsrecht mit seiner Erfahrung sehr gerne zur Seite.
Textquelle: Wikipedia.de / Bildquelle: pixelio.de by Stephan Landgraf
