IT-Recht (Internet-Recht)
Der Begriff Internetrecht beschreibt keinen einheitlichen Komplex von Gesetzen, sondern umfaßt eine Vielzahl von Materien verschiedener Rechtsgebiete.
- Namens-/Markenrecht (etwa für den Domainameschutz)
- Urheberrecht (Schutz der Inhalte)
- Vertragssrecht (Vertragsschluß per eMail/Online-Auktionen)
- Datenschutzrecht
- Telekommunikationsrecht
- Strafrecht (Urheberrstrafbarkeiten und "Onlinestrafrecht")
Diese Rechtsgebiete haben bei den verschiedenen Themen des Internetrechts Bedeutung:
- Domainamestreitigkeiten
- eCommerce
- Vertragsschluß über das Internet
- Probleme grenzüberschreitender Verträge
- Gestaltung von Nutzungsbedingungen und Widerufsbelehrungen
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gestaltung von Providerverträgen (Accessproviding, Hosting, Content)
- Webdesign-Verträge
- Datenschutz
- IT-Outsourcing (Rahmenverträge, Transition, Leistungsscheine, Service Level Agreements)
- Haftungsfragen, bei
- Ehrverletzungen
- Boykottaufrufen
- Urheberrechtsverletzungen
- Schutz des geistigen Eigentums an Software
Wir bieten anwaltliche Beratung und Vertretung bei Strafverfolgung oder der Abwehr von Ansprüchen bei Erhalt von urheberrechtlichen bzw. markenrechtlichen Abmahnungen im Zusammenhang mit:
- Filesharing (Abmahnungen)
- Uploads und Downloads (Darlegung der Beweislast)
Unsere anwaltliche Beratung umfasst den gesamten Bereich des IT- und Softwarerechts.
Bitte beachten Sie auch unsere gesonderte ausführliche Internetpräsenz im Zusammenhang mit der Beratung und Vertretung bei Urheberrecht- Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen unter:

- Rechtsanwalt Michael Richter ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV
Bildquelle (oben): pixelio.de by iwona golczyk

