Verkehrsrecht

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Das Verkehrsrecht umfasst einen weiten Bereich des Rechts und ist relativ komplex, da verschiedenste Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts betroffen sind. Es besteht insbesondere eine starke Verbindung zum Versicherungs- und zum Strafrecht. Es setzt sich letztlich aus allen Bereichen mit Verbindung zum Straßenverkehr zusammen.

Sie hatten einen Unfall und wollen Ihren Sachschaden (Fahrzeugschaden, Kleiderschäden usw.) ersetzt oder Ihren Personenschaden (beispielsweise Schmerzensgeld, den Haushaltsführungsschaden usw.) erstattet haben?

Überlassen Sie die Unfallregulierung nicht der gegnerischen Versicherung. Vielen Geschädigten ist gar nicht bekannt, welche Schadenspositionen selbst in eindeutigen Unfallsituationen geltend gemacht werden können. Häufig wird hier Geld verschenkt. Wir helfen Ihnen dabei, bei einem Verkehrsunfall Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Und das Beste: Die Rechtsanwaltskosten muss sogar häufig der Schädiger zahlen, soweit Sie an dem Unfall keine oder nur eine Teil-Schuld trifft.

Sie wurden geblitzt, Ihnen droht ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis?

Wir prüfen, ob und wie Sie ein Fahrverbot umgehen oder ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg vermeiden können.

Ihnen wird Fahrerflucht, Alkohol am Steuer und/oder Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen?

Gerade in diesen Fällen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig.

Sie haben Probleme bei der Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis? Sie haben eine Fahrtenbuchauflage erhalten oder Ihnen wurde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auferlegt?

Macht Ihre Autoversicherung Probleme, will Ihre Kaskoversicherung nicht zahlen?

Wir helfen Ihnen gerne in allen Fragen des Verkehrsrechts, egal ob im Verkehrsstrafrecht, in Bußgeldsachen, in verkehrsverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, im Verkehrszivilrecht, in Fahrerlaubnissachen oder in versicherungsrechtlichen Verkehrsangelegenheiten.

Rechtsanwalt Thomas Aubele

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Thomas Aubele, der in den für das Verkehrsrecht maßgebenden Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht in hohem Maße Fachkompetenz besitzt. Herr Aubele ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und auch Fachanwalt für Strafrecht. Außerdem hat er bei der Deutschen Anwaltakademie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht abgeschlossen und ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).