Abmahnung im Markenrecht erhalten?

© fotodo - Fotolia.com
© fotodo – Fotolia.com

Wer im geschäftlichen Verkehr markenrechtliche Zeichen nutzt, der steht zwischenzeitlich vor der großen Herausforderung sich immer Gewissheit verschaffen zu müssen, dass dieses konkret verwendete Zeichen nicht durch einen Dritten markenrechtliche geschützt ist.

Hierzu ist in der Regel eine umfassende Recherche in verschiedenen Quellen notwenig.

Neben einer Eintragung im Markenregister des Deutschen Paten- und Markenamt bzw. auf europäischer Ebene das Harmonisierungsamt im spanischen Allicante, kann ein markenrechtlicher Schutz durch den Titelschutz erlangt werden, den man häufig bei Druckerzeugnissen betreffend den Titel annimmt.

Wenn eine solche Recherche unterbleibt, so dass nicht klar ist, ob das verwendete Zeichen geschützt ist, kann dies zu einer teuren Angelegenheit in Form einer kostenpflichtigen Abmahnung des Rechteinhabers führen.

Doch was ist zu tun,wenn man tatsächlich so eine Abmahnung im Briefkasten hat?

Zunächst gilt die Vorgabe unbedingt Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Entscheidungenzu treffen, die man später bereuen würde.

Sodann ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, da in der Regel im Abmahnschreiben neben Kosten auch ein Auskunftsanspruch durch den Inanspruchnehmenden geltend gemacht wird. Und hier kann es wiederum sehr teuer werden, sofern man unwissend unnötige Angaben macht.

Auch ist zur Vermeidung einer drohenden, wiederum i.d.R. sehr teuren Einstweiligen Gerichtlichen Verfügung, eine Unterlassungserklärung durch den Verletzer abzugeben.

Jedoch ist es in den allermeisten Fällen ebenso nicht ratsam, die vom Anspruchsgegner beigefügte vorformulierte Erklärung ungeprüft zu unterzeichnen,da diese oft viel zu weit gefasst sind.

Auch hier ist eine professionelle Beratung und Begleitung in markenrechtlicher Abmahnverfahren sehr ratsam.

Wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten haben, sollten Sie nicht zu lange mit einer Reaktion warten.

Wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung im Markenrecht zur Seite. Sprechen Sie mit uns!

Ihr Ansprechpartner in markenrechtlichen Abmahnungen ist Herr Rechtsanwalt Michael Richter.

 

Rechtsanwalt Michael Richter