
Wenn ein Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung ausspricht, mit der Absicht, dass der Arbeitgeber damit das Gehalt des Arbeitnehmers kürzen kann, ist dies nur dann zulässig, insofern der Arbeitgeber über finanziellen Probleme verfügt und diese gleichzeitig zu einem Stellenabbau oder sogar zu einer Betriebsschließung führen können.
Hierbei ist jedoch immer zunächst das Vorliegen eines umfassenden Sanierungsplans erforderlich, der alle möglichen Mittel berücksichtigt, die geeignet sind, die beabsichtigte Änderungskündigung zu verhindern. Liegt kein passendes milderes Mittel vor, so ist eine Änderungskündigung wirksam.
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