
Das Oberlandesgericht Köln hat nun in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass bei im Internet verwendeten Kontaktformularen eine Datenschutzerklärung notwendig ist, aus der der Kontaktsuchende klar erkennen kann, wofür seine eingegebenen Daten verwendet werden, wie lange diese Daten gespeichert werden und wie er einer Verwendung nach seiner erteilten Freigabe widersprechen kann.
OLG Köln, Urteil vom 11.03.2016 – 6 U 121/15
Nachdem Datenschutzverstöße derzeit ohnehin vermehrt abgemahnt werden, sollten Seitenbetreiber, die Kontaktformulare anbieten, dringend darauf achten, dass eine solche Datenschutzerklärung bereitgestellt wird.