Abmahnung erhalten! Was ist nun zu tun?

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Zwischenzeitlich ist den meisten Internetnutzern bekannt, wie sie im Internet an die aktuellsten und angesagtesten Musik- und Filmtitel herankommen. Es wird runtergeladen, was geht, bezahlt wird hierfür jedoch meist keinen Cent. Leider wird dabei aus Unwissenheit selten daran gedacht, welche Folgen das nach sich ziehen kann:

Illegale Down-und Uploads führen leider nicht selten zu empfindlich teuren Konsequenzen. Die weit verbreitete Auffassung, die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden sei eh sehr gering, ist hierbei ein fataler Irrtum und schützt leider nicht im Geringsten. Jeder, der sich im Internet bewegt, könnte sich genauso gut in ein Glashaus setzen.

Jedem Inhaber eines Internetanschlusses ist eine konkrete Verbindungsnummer zugeordnet, die sogenannte IP-Adresse. Diese fungiert ähnlich eines Fingerabdrucks im Netz, so dass über diese Nummer der Internetanbieter nachvollziehen kann, wer sich wann im Internet bewegt und vor allem was er dort tut. Deshalb ist auch relativ unproblematisch und leicht herauszufinden, wenn etwa Kinder und Jugendliche im Netz Filme und Musik  oder Software illegal runterladen, ohne dafür in einem der zahlreichen legalen Portalen zu zahlen. Die Quittung erhält dann nach kurzer Zeit der Inhaber des Internetanschlusses, bei Kindern und Jugendlichen eben die Eltern. In den heimischen Briefkasten flattert nämlich kurze Zeit später, wenn es schlecht läuft nicht nur eine, sondern möglicherweise mehrere Abmahnungen von Anwaltskanzleien, die in großem Stil und hoch professionell gegen eben jene Internetnutzer vorgehen, die Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen begehen. Man muss hierbei wissen, dass Tauschbörsen an sich nichts Illegales sind. Viele Musikgruppen die noch am Anfang ihrer Karriere stehen verbreiten auf diesem Weg gerne kostenlos ihre Werke, um ihren Bekanntheitsgrad zu steigern, oder es wird auf diese Weise leicht und völlig legal, frei zugängliche Software durch die Hersteller vertrieben. Über Tauschbörsen lassen sich jedoch eben aber auch ungezählte Musik-und Filmtitel herunterladen, die durch Musik-und Filmunternehmen unter keinen Umständen kostenlos im Netz bereitgestellt werden.

Angst verbreiten durch umfassende Anwaltsschreiben

Doch es gibt ein Problem an Tauschbörsen: In dem Moment, wenn der Nutzer den Vorgang des Herunterladens eines Titels beginnt, stellt dieser die Datei, also das Lied oder den Film, eben auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung, ob er will oder nicht. Hier helfen auch keine manuellen Einstellungen an der Tauschbörsensoftware.

Da Tauschbörsen mit solchen dezentralen Netzwerken als Grundfunktion arbeiten, wird das sogenannte „Filesharing” überhaupt erst möglich gemacht. „Filesharing” bedeutet übersetzt „Dateien teilen” oder im übertragenen Sinne: ein gemeinsamer Dateizugriff verschiedener Nutzer.

Genau hierin liegt aber genau die Gefahr: Musik-oder Filmtitel einfach so anderen zur Verfügung zu stellen, und das tut der Nutzer einer Tauschbörse automatisch, ist verboten, wenn dadurch Urheberrechte verletzt und missachtet werden.

Das nutzen Anwaltskanzleien aus, die sich aufs Abmahnen von überwiegend unwissenden Internetsündern spezialisiert haben: Über die bereits beschriebene IP-Adresse wird schnell herausgefunden, welche Internetanschlüsse illegal urheberrechtlich geschützte Titel an andere Nutzer weitergegeben haben. Sobald ein Anschluss ausfindig gemacht wurde, wird sodann eine Abmahnung, in der auf fünf bis sieben oder neuerdings noch mehr Seiten in feinstem Juristendeutsch aufgezeigt wird, was dem Internet-Anschlussinhaber rechtlich vorgeworfen wird: Die Vorwürfe reichen hierbei von einem rechtswidrigem Verhalten, Schadensersatzansprüchen, Kosten der Beweissicherung, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch von anderen Unbequemlichkeiten mehr ist die Rede. Gegen Ende des Schriftsatzes wird der Anschlussinhaber schließlich aufgefordert, die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zwischen 450 Euro und 1.800 Euro oder mehr auf ein Kanzleikonto zu zahlen – dann, so die Abmahnanwälte weiter, sei die Sache erledigt.

Tatsächlich ist jedoch absolut nichts erledigt. Denn überwiegend bezieht sich das Anwaltsschreiben eben nur auf einen bestimmten Musik-oder Filmtitel. In den allermeisten Fällen wurde jedoch nicht nur ein Titel aus dem Netz geladen, sondern einige mehr. Aus Angst, Scham und Unwissenheit unterschreiben und zahlen leider sehr viele Empfänger solcher Abmahnschreiben.

Ich vertrete einige hundert Betroffene aus dem Ostalbkreis und den umliegenden Nachbarkreisen. Die meisten der Empfänger solcher Abmahnschreiben kommen leider oft erst nach der dritten oder vierten Abmahnung. Das ist jedoch absolut nicht empfehlenswert. Aus meiner jahrelangen anwaltlichen Erfahrung kenne ich inzwischen Wege, wie Betroffene meist glimpflich oder bei der ersten erhaltenen Abmahnung sogar ungeschoren aus der Sache herauskommen können.

Die Erfolgsaussichten den Schaden zu begrenzen stehen dahingehend besser, wenn die Betroffenen ein paar Punkte beachten:

Abmahnungen sollten unter keinen Umständen in den Papierkorb geworfen werden. Dadurch sind diese nämlich nicht aus der Welt, sondern im Gegenteil, es droht eine mit extrem hohen Kosten verbundene einstweilige Verfügung. Maßnahmen, wie etwa vor lauter Schreck erst mal die Festplatte löschen ist auch gar keine besonders gute Idee. Denn nur derjenige, der dokumentieren kann, was sich in seinem Computer genau abgespielt hat, kann überhaupt vorbeugend etwas gegen erhaltene Abmahnungen tun. Ich setze mich für meine Mandanten immer im Rahmen einer Gegenwehr ein und schicke der Gegenseite sehr umfangreiche und rechtlich komplizierte Schriftsätze zu, um den Abmahnanwälten unmissverständlich die Waffengleichheit zu verdeutlichen. Das hilft in den allermeisten Fällen sehr wirksam weiter. Ein Versprechen, dass gar nichts auf die Abmahnung bezahlt werden muss, kann zwar grundsätzlich nicht abgegeben werden, jedoch gelingt es sehr oft, die geforderten Beträge deutlich zu drücken oder eben auf Null zu reduzieren und anhand vorbeugender Unterlassungserklärungen künftigen teuren Ärger zu vermeiden. Ich formuliere die Unterlassungserklärungen der Abmahnanwälte stets komplett um, so dass man grundsätzlich seine “weiße Weste” behält.

Die vorformulierten Erklärungen der Abmahnkanzlei sollten unter keinen Umständen unterschrieben werden, ohne sie vorher von einem Anwalt prüfen zu lassen.In diesen Erklärungen steckt leider überwiegend zu viel rechtlich Bedenkliches, die ein juristischer Laie nicht erkennt. Das reicht von einem Schuldanerkenntnis bis zu überhöhten Zahlungsverpflichtungen. Wichtig zu wissen ist,dass der Anschlussinhaber sich mit seiner Unterschrift unbemerkt mindestens 30 Jahre lang zu bestimmten Handlungen und Verhaltensweisen verpflichtet. Verstößt er oder jemand anders, der den betroffenen Internetanschluss nutzt, hiergegen, auch wenn es unabsichtlich war, drohen sehr hohe Vertragsstrafen. Abmahnungen sind inzwischen sehr ernst zu nehmen. Die Abmahnungen kommen von professionellen Anwälten, die auch nicht davor zurück schrecken, Anschlussinhaber mit immens hohen Forderungen zu konfrontieren. ich habe in diesem Zusammenhang leider auch schon dramatische Szenen in meinem Besprechungszimmer erlebt. Wenn Jugendliche etwa nicht nur Musik, sondern auch Pornofilme sich auf diese Art beschafft haben, vereinfacht dies natürlich die Konfliktlösung in der Familie kein bisschen.

Zwischenzeitlich existiert eine Fülle an Urteilen, die für den Abgemahnten sprechen. Es lohnt sich daher immer den konkreten Vorwurf der Abmahnanwälte genau zu überprüfen.

Nach einem benutzerfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs etwa, wonach Eltern für die von ihren minderjährigen Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen nicht haften, sofern diese ihre Kinder über die Konsequenzen illegaler Downloads aufgeklärt haben, beginnt sich die Lage zunehmend zu entspannen, dennoch spricht die hohe Anzahl an derzeit verschickten Abmahnungen weiterhin eine sehr deutliche Sprache: „Die Tendenz ist nach wie vor stark steigend”.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Sprechen Sie mit uns!

Ihr Ansprechpartner in sämtlichen Fragen rund um das Filesharing ist Herr Rechtsanwalt Michael Richter. Herr Richter ist Fachanwalt für IT-Recht.

 

Rechtsanwalt Michael Richter