Der Begriff IT-Recht oder auch Internetrecht beschreibt keinen einheitlichen Komplex von Gesetzen, sondern umfaßt eine Vielzahl von Materien verschiedener Rechtsgebiete.
- Namens-/Markenrecht (etwa für den Domainnameschutz)
- Urheberrecht (Schutz der Inhalte)
- Vertragssrecht (Vertragsschluss per eMail/Online-Auktionen)
- Datenschutzrecht
- Telekommunikationsrecht
- Strafrecht (Urheberstrafbarkeiten und “Onlinestrafrecht”)
- E-Commerce (Rechtliche Betreuung von Onlineshops, AGB-Erstellung etc.)
Diese Rechtsgebiete haben bei den verschiedenen Themen des Internetrechts Bedeutung:
- Domainamestreitigkeiten
- E-Commerce
- Vertragsschluss über das Internet
- Probleme grenzüberschreitender Verträge
- Gestaltung von Nutzungsbedingungen und Widerrufsbelehrungen
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gestaltung von Providerverträgen (Accessproviding, Hosting, Content)
- Webdesign-Verträge
- Datenschutz
- IT-Outsourcing (Rahmenverträge, Transition, Leistungsscheine, Service Level Agreements)
- Haftungsfragen, bei
- Ehrverletzungen
- Boykottaufrufen
- Urheberrechtsverletzungen
Wir bieten anwaltliche Beratung und Vertretung bei Strafverfolgung oder der Abwehr von Ansprüchen bei Erhalt von urheberrechtlichen bzw. markenrechtlichen Abmahnungen im Zusammenhang mit:
- Filesharing (Abmahnungen)
- Uploads und Downloads (Darlegung der Beweislast)
- Markenrechtsverletzungen im Internet
Unsere anwaltliche Beratung umfasst den gesamten Bereich des IT- und Softwarerechts.
Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das IT-Recht ist Rechtsanwalt Michael Richter. Herr Richter ist Fachanwalt für IT-Recht.