
Das Markenrecht gehört im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Marken und Kennzeichen spiegeln die Identität eines Unternehmens nach außen wieder und sorgen für einen Wiedererkennungswert, der insbesondere auch für den geschäftlichen Erfolg eine nicht nur untergeordnete Rolle spielt.
Der Wert von Marken und Kennzeichen ist daher als sehr hoch einzustufen.
Aus diesen Gründen sind Marken bestmöglich zu verteidigen. Durch den Erwerb einer Marke kann der Markeninhaber diese im geschäftlichen Verkehr nutzen und es Dritten untersagen, ohne eine entsprechende Einwilligung die konkrete Marke bzw. auch identische oder ähnliche Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen.
Gleiches gilt für Werktitel oder andere Unternehmenskennzeichen.
Im Markenrecht gilt der sogenannte Prioritätsgrundsatz, welcher sich im Rahmen einer bestehenden Verwechslungsgefahr mit anderen jüngeren Marken durchsetzt.
Daher gilt im Markenrecht immer der Grundsatz: Schützen Sie unbedingt Ihre Marken, denn sonst könnte es ein anderer tun.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit beraten und vertreten wir Sie bei markenrechtlichen Fragen, sowie bei allen Fragen der Eintragung einer Marke, um Ihrer Marke zu optimalem Schutz zu verhelfen.
Die Entwicklung einer ganz auf unseren Mandanten abgestimmten Markenstrategie gehört ebenso zu unserem Einsatzfeld, als auch die Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent-und Markenamt oder beim HABM.
Wir vertreten Markeninhaber auch im Falle eines erfolgten Widerspruchs nach der Markenanmeldung.
Marken- und Kennzeichenverletzungen verfolgen wir für Sie konsequent mittels Durchsetzung von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen, notwendigerweise auch im Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Markenrecht ist Rechtsanwalt Michael Richter.