Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Damit Mitbewerber und vor allem Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen besonderen Schutz genießen, gibt es das sogenannte Wettbewerbsrecht. § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hält zwar eine Legaldefinition des Begriffes Wettbewerbsrecht parat, allerdings stellt diese Beschreibung die Gegebenheiten, wie sie sich zwischen Mitbewerbern und im Zusammenspiel mit  entwickelt haben, nicht klar da.

Die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshof, sowie verschiedener Oberlandesgerichte haben dazu geführt, das Wettbewerbsrecht zwischenzeitlich stark eben von jener Rechtsprechung bestimmt wird und in vielen Fällen Unternehmer vor große Herausforderungen, was Informationspflichten angeht, stellt.

Das Wettbewerbsrecht zeigt viele Facetten und Entwicklungen, so dass es unerlässlich ist, jeden Einzelfall gesondert zu bewerten.

Eine professionelle anwaltliche Beratung, die auf Erfahrungswerte setzt, ist hierbei unerlässlich.

Häufig können durch vorausschauende Handlungsweisen teure Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Für Anwälte stellen die sich ständig ändernden rechtlichen Pflichten eines Unternehmers im Wettbewerbsrecht ebenfalls eine Herausforderung dar, eine Herausforderung, der wir uns sehr gerne stellen.

Wir vertreten in Wettbewerbsverfahren sowohl Kläger als auch Beklagte vor Gerichten im ganzen Bundesgebiet. Dabei handelt es sich um Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz, sowie um Klagen im Hauptsacheverfahren.

Weiterer Schwerpunkt unserer wettbewerbsrechtlichen Praxis ist die außergerichtliche Beratung von Unternehmen im Bereich des Wettbewerbsrechts, als auch Gewerblichen Rechtsschutz allgemein.

Vorausschauende Beratung ist daneben ebenfalls als unerlässlich für jeden Unternehmer einzustufen.

Die präzise Erfassung der konkreten Interessenlage eines Mandanten genießt dabei höchste Priorität, um auf dieser Basis in etwaigen späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen die richtige Position zu verfolgen und durchzusetzen.

Wir orientieren uns hierbei so eng wie möglich an den konkreten Zielen und Ausblicken des Mandanten.

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Wettbewerbsrecht ist hierbei Herr Rechtsanwalt Michael Richter.

 

Rechtsanwalt Michael Richter