Versicherungsrecht

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Das Versicherungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob das jeweilige Versicherungsunternehmen verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Unterschieden wird zwischen Personenversicherungen (zum Beispiel Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung usw.) und Sachversicherungen (zum Beispiel Autoversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung usw.).

Wenn es um die Prüfung der Ansprüche ihrer Kunden geht, behalten Versicherungen aber häufig eher ihre eigenen Interessen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens im Auge und haben weniger den Blick für die Notsituation, in denen sich die Versicherten bei Krankheit oder nach einem Unfall befinden. Es geht darum, möglichst Mittel und Wege zu finden, nichts oder möglichst wenig zahlen zu müssen. In gleicher Weise werden von Seiten der Versicherungen mögliche Regressansprüche gegen die Versicherten bzw. den Versicherungsnehmer geprüft.

Gerade deshalb ist für die Versicherten in vielen Fällen anwaltliche Hilfe unerlässlich. Wir bieten hier unsere kompetente Hilfe an.

Rechtsanwalt Thomas Aubele

Rechtsanwalt Thomas Aubele ist Ihr Ansprechpartner in allen versicherungsrechtlichen Fragen und berät Sie gerne detailliert und fachspezifisch. Herr Aubele hat bei der Deutschen Anwaltakademie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht abgeschlossen und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).