Gerade im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass man sich nicht früh genug rechtlich beraten lassen sollte. In den seltensten Fällen kennen Betroffene ihre Rechte genau. Die Fehler, die aufgrund dieser Defizite begangen werden, insbesondere aufgrund von vorschnell getätigten Aussagen vor der Polizei oder sonstigen Ermittlungsbehörden, lassen sich nur schwerlich im Laufe eines Strafverfahrens wieder ausgleichen.
Egal, ob in einem frühen Stadium oder erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, immer gilt es durch geschickte Kontaktaufnahme und Verhandlungsführung mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, drohende Sanktionen zu verhindern oder in ihrer Einwirkung möglichst gering zu halten. Stets ist hier auch der Eintritt eines möglicherweise nicht wieder gut zu machenden Imageschadens oder ein gesellschaftlicher Ansehensverlust in die Überlegungen zur Wahl der richtigen Vorgehensweise mit einzubeziehen.
Gleiches gilt auch, wenn man sich in der Opferrolle wieder findet. Oftmals ist zunächst die Frage zu klären, ob eine Strafanzeige überhaupt sinnvoll ist, da ein Strafverfahren auch für den Geschädigten unter Umständen noch mehr Nachteile bringen kann. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ist durch die Möglichkeit der Erhebung einer Nebenklage ein Weg eröffnet, aktiven Einfluss auf die dem Täter drohenden Sanktionen zu nehmen und gewährleisten zu können, dass die eigentlichen Auswirkungen und Folgen der Tat im entsprechenden Umfang auch tatsächlich zur Geltung kommen.
Sowohl, wenn es um die Strafverteidigung geht, als auch in Fällen der Interessenvertretung von Opfern und Geschädigten, bieten wir unsere kompetente Hilfe an.
Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Strafrechts ist Herr Rechtsanwalt Thomas Aubele. Herr Aubele ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.