OLG Koblenz: Umfassendes Werbeverbot auf Friedhöfen

Bei der Abgabe oder dem Verkauf von Blumenvasen, die mit einem Werbeaufkleber versehen sind, besteht die Verpflichtung, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vasen nicht auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen, in denen per Satzung das Verteilen und Aufstellen von Werbung verboten ist. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgericht Koblenz in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2019, Az. 9 W 648/18).

Der Beschwerdeführer hatte in seinen Geschäftsräumen Friedhofsvasen, die mit seinen Werbeaufklebern versehen waren, zur kostenlosen Mitnahme und im Internet zum Preis von nur 1 € angeboten. Am 25. Mai 2016 verurteilte ihn das Landgericht Trier, es zu unterlassen, auf Friedhöfen, in denen per Friedhofssatzung das Verteilen und Aufstellen von Weiterlesen

EuGH: Keine Pflicht für Online-Plattformen wie Amazon für Verbraucher per Telefonnummer erreichbar zu sein

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Die Online-Plattform muss dem Verbraucher jedoch ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann

Amazon EU bietet verschiedene Waren ausschließlich online zum Kauf an; in Deutschland erfolgt dies über die Internetseite www.amazon.de. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (im Folgenden: Bundesverband) verklagte Amazon vor den deutschen Gerichten mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass das Unternehmen gegen seine gesetzliche Verpflichtung verstoße, dem Verbraucher effiziente Mittel zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen, weil es die Verbraucher nicht in klarer und verständlicher Weise über seine Telefonnummer und seine Telefaxnummer informiere.

Der Rückrufservice von Amazon erfülle die Informationspflichten nicht, da für den Verbraucher eine Vielzahl von Schritten erforderlich sei, um mit einem Ansprechpartner des Unternehmens in Kontakt zu treten. Nach deutschem Recht ist nämlich der Unternehmer verpflichtet, vor Abschluss Weiterlesen

OLG Frankfurt: Verbotene Schleichwerbung eines sog. Influencers auf Instagram

Empfiehlt ein “Influencer” ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das OLG Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Beschluss getarnte Werbung auf Instagram.

Der Antragsteller ist ein Verein, der sich zugunsten seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs einsetzt. Der Antragsgegner arbeitet als sog. Aquascaper und gestaltet Aquarienlandschaften. Über seinen Instagram-Account präsentiert er Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen. Er zeigt dort u.a. Wasserpflanzen einer Firma, für die er seinen eigenen Angaben nach den Bereich „social media“ verantwortet.

Klickt der Nutzer auf ein vom Antragsgegner eingestelltes Bild, erscheinen die Namen von Firmen oder Marken der gezeigten Produkte. Ein weiterer Klick leitet den Nutzer auf den Instagram-Account dieser Firma.

Der Antragsteller meint, Weiterlesen

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: “Safe-Harbor-Abkommen” unwirksam – Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:  “Safe-Harbor-Abkommen” unwirksam – Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

 

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Mit Urteil vom 06.10.2015 (AZ: C-362/14) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe-Harbor-Abkommen für rechtlich unwirksam deklariert, da es nach Ansicht der Richter gegen das geltende Europäische Datenschutzrecht verstößt. Dieses Urteil hat nunmehr weitreichende Auswirkungen auf künftige unternehmerische Entscheidungen, die es nunmehr gilt, richtig zu treffen.

Die folgenden Ausführungen sollen hierbei eine Handlungsempfehlung und einen Überblick bieten:

Um was handelt es sich beim Safe-Harbor-Abkommen?

Insoweit ein Unternehmen personenbezogene Daten in einen Nicht-EU-Staat übermitteln möchte, so ist dies grundsätzlich nur in den Fällen erlaubt, wenn in dem datenempfangenden Staat ein entsprechendes angemessenes Schutzniveau für die übertragenen Daten gewährleistet ist.

Da es für Unternehmen im Einzelfall sehr umfassend und zeitaufwendig wäre, jeden Einzelfall der Datentransaktion zu überprüfen, wurde durch die EU-Kommission im Jahre 2000 das bezeichnete Safe-Harbor-Abkommen verabschiedet. Gemäß diesem Abkommen kann unterstellt werden, dass sämtliche US-amerikanischen Firmen, die sich im Rahmen ihrer Teilnahme zu den Regelungen des Safe-Harbor-Abkommens verpflichten, automatisch über ein Datenschutzniveau verfügen, das aus europäischer Sicht als ausreichend und sicher betrachtet werden kann. Das Safe-Harbor-Abkommen wurde jedoch in der jüngsten Vergangenheit des Öfteren zahlreicher Kritik unterzogen, unter anderem auch durch entsprechende Deutsche Aufsichtsbehörden. Durch die Behörden wurde vor allem kritisiert, dass die verschiedenen beteiligten US-Unternehmen durch die amerikanischen US-Behörden selbst gar nicht bis kaum einer entsprechenden Kontrolle unterzogen wurden, so dass das dem Safe-Harbor-Abkommen zugrunde liegende Sicherheitsvolumen so nicht in allen Fällen unterstellt werden kann. Weiterlesen

BGH: Werbung im Internet „ähnlich Markenprodukt xy“ stellt weder eine Markenverletzung noch eine Wettbewerbsverletzung dar

BGH: Werbung im Internet „ähnlich Markenprodukt xy“ stellt weder eine Markenverletzung noch eine Wettbewerbsverletzung dar
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„Werbung im Internet „ähnlich Markenprodukt xy“ stellt weder eine Markenverletzung noch eine Wettbewerbsverletzung dar.“

Insoweit ein Onlineshop in seinem Internetauftritt mit der Werbeaussage für ein konkretes Produkt „ähnlich Markenprodukt xy“ wirbt, so handelt es sich hierbei nach Ansicht des Bundesgerichtshofs weder um eine konkrete Markenverletzung noch um eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 02.04.2015 (AZ: I ZR 167/13) entschieden, dass derartige Werbebezeichnungen sich weder markenrechtlich noch wettbewerbsrechtlich auswirken.

Der Entscheidung lag ein Sachverhalt dergestalt zugrunde, dass das beworbene Produkt markenrechtlich geschützt ist und in der Bevölkerung einen Bekanntheitsgrad von etwa 80 % aufweist.

Die Beklagte vertrieb ebenfalls gleichartige und austauschbare Artikel und hatte Weiterlesen

LG München: Bei unberechtigter urheberrechtlicher Abmahnung steht dem Abgemahnten ein Schadenersatz zu

LG München: Bei unberechtigter urheberrechtlicher Abmahnung steht dem Abgemahnten ein Schadenersatz zu
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Das Landgericht München hat in seinem Urteil vom 27.07.2015 (AZ: 7 O 20941/14) entschieden, dass, insoweit sich eine urheberrechtliche Abmahnung als unbegründet erweist, der Abgemahnte einen konkreten Anspruch auf Ersatz seiner entstandenen Kosten, konkret seiner Anwaltskosten, hat.

Der Entscheidung ging voraus, dass die Beklagte den Kläger aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung durch Nutzung eines Fotos im Onlinebereich abgemahnt hat. In der Folge des Verfahrens stellte sich jedoch heraus, dass die ausgesprochene Abmahnung unbegründet war, woraufhin der Kläger die unstreitig außergerichtlich ihm entstandenen Anwaltskosten durch Inanspruchnahme eines bevollmächtigten Weiterlesen

LG Heilbronn: Dashcam-Aufzeichnungen sind datenschutzwidrig

LG Heilbronn: Dashcam-Aufzeichnungen sind datenschutzwidrig
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Das Landgericht Heilbronn hat nun in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass Dashcam-Aufzeichnungen einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen und daher in einem möglichen Zivilprozess grundsätzlich nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen.

(LG Heilbronn, Urt. v. 17.02.2015 – Az.: I 3 S 19/14).

Der Entscheidung ging folgender Sachverhalt voraus: Im Rahmen eines Verkehrsunfalls stritten die Parteien um die Schuldfrage. Im sich anschließenden Rechtsstreit kam unter anderem die Frage auf, ob die Aufzeichnungen einer sogenannten „Dashcam“ als Beweismittel im Gerichtsverfahren vorgelegt werden dürfen und ob diese dann auch in der Würdigung des Gerichts Berücksichtigung finden.

Dies hat das LG Heilbronn aber klar verneint.

Es stelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, wenn eine permanente, verdachtslose Überwachung der Aufgezeichneten Personen stattfinden würde.

Eine solche Überwachung könne allenfalls zulässig sein, sofern schwerwiegende Beeinträchtigungen, wie etwa Angriffe auf die Person, nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden könnten, drohen.

Da es sich vorliegend jedoch um eine sogenannte verdeckte Fertigung von Aufnahmen handelt, können die Betroffenen nicht erkennen, ob sie gerade tatsächlich gefilmt werden.

Durch solche großflächige Beobachtungen von öffentlichen Straßen ist nach Ansicht des Gerichts klar von einem schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auszugehen, auch deshalb, weil durch die ständige Aufzeichnung mittels der Dashcam eine Vielzahl an Personen in kurzer Zeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen sind.

Ungeachtet dessen ist, so das Gericht weiter, die Verwendung der Dashcam auch datenschutzwidrig. Nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels Videoüberwachung nur dann konkret zulässig, wenn diese zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und natürlich keine weiteren Anhaltspunkte dafür bestünden, dass etwaige schutzwürdige Interessen der einzelnen Betroffenen überwiegen.

Da diese Voraussetzungen im dem vom Landgericht Heilbronn zu entscheidenden Fall nicht vorliegende, hat das Gericht eine Beweisverwertung der Aufzeichnungen aus der Dashcam ausgeschlossen. Es sei zwar richtig, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse an einer Beweissicherung hat, jedoch überwiegen hierbei die schutzwürdigen Interessen Dritter.