EuGH: Keine Pflicht für Online-Plattformen wie Amazon für Verbraucher per Telefonnummer erreichbar zu sein

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Die Online-Plattform muss dem Verbraucher jedoch ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann

Amazon EU bietet verschiedene Waren ausschließlich online zum Kauf an; in Deutschland erfolgt dies über die Internetseite www.amazon.de. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (im Folgenden: Bundesverband) verklagte Amazon vor den deutschen Gerichten mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass das Unternehmen gegen seine gesetzliche Verpflichtung verstoße, dem Verbraucher effiziente Mittel zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen, weil es die Verbraucher nicht in klarer und verständlicher Weise über seine Telefonnummer und seine Telefaxnummer informiere.

Der Rückrufservice von Amazon erfülle die Informationspflichten nicht, da für den Verbraucher eine Vielzahl von Schritten erforderlich sei, um mit einem Ansprechpartner des Unternehmens in Kontakt zu treten. Nach deutschem Recht ist nämlich der Unternehmer verpflichtet, vor Abschluss Weiterlesen

Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb ihres Onlineshops, bzw. im Internet anbieten, so müssen Sie eine ganze Reihe an rechtlichen Voraussetzungen und Vorschriften erfüllen. Kommen Sie diesen nicht nach oder gelingt es Ihnen nicht, diese richtig und vollständig umzusetzen, droht Ihnen eine teure wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Besonders wenn Sie Rechtsgeschäften mit Verbrauchern abschließen, müssen Sie zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten beachten und entsprechend umsetzen.

Rechtliche Vorgaben müssen passend umgesetzt werden

Sie sollten sich immer vor Augen halten, dass die Einhaltung rechtlicher Vorgaben von ihren Mitbewerbern und den bundesweiten Wettbewerbszentralen in der Regel stets überwacht werden kann. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, führt dies Weiterlesen

OLG Frankfurt: Verbotene Schleichwerbung eines sog. Influencers auf Instagram

Empfiehlt ein “Influencer” ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das OLG Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Beschluss getarnte Werbung auf Instagram.

Der Antragsteller ist ein Verein, der sich zugunsten seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs einsetzt. Der Antragsgegner arbeitet als sog. Aquascaper und gestaltet Aquarienlandschaften. Über seinen Instagram-Account präsentiert er Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen. Er zeigt dort u.a. Wasserpflanzen einer Firma, für die er seinen eigenen Angaben nach den Bereich „social media“ verantwortet.

Klickt der Nutzer auf ein vom Antragsgegner eingestelltes Bild, erscheinen die Namen von Firmen oder Marken der gezeigten Produkte. Ein weiterer Klick leitet den Nutzer auf den Instagram-Account dieser Firma.

Der Antragsteller meint, Weiterlesen

Rechtsanwalt Michael Richter hält Vortrag auf “E-Commerce Day” der IHK Ulm

Rechtsanwalt Michael Richter hält Vortrag auf “E-Commerce Day” der IHK Ulm
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Bildquelle: IHK Ulm

Wer einen Onlineshop betreibt,der kann ein Lied davon singen- ständig sich ändernde rechtliche Vorschriften stellen Onlinehändler vor große Herausforderungen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter wird Ihnen hierzu in seinem Vortrag bei der Industrie- und Handelskammer Ulm einige neue Vorschriften näherbringen und Ihnen natürlich auch Handlungsempfehlungen aufzeigen.

19.02.2015  IHK Ulm – “E-Commerce Day”