Warum es als Unternehmen wichtig ist, ein funktionierendes Open-Source Software Compliance System zu haben

Als Unternehmen, das Open Source Software einsetzt, ist es unerlässlich, ein funktionierendes Open-Source Software Compliance System zu haben. Ein solches System hilft Ihnen nicht nur, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch, Ihr Unternehmen vor möglichen rechtlichen Risiken zu schützen. In diesem Beitrag werden die Gründe erläutert, warum es so wichtig ist, ein solches System zu haben.

Rechtliche Probleme bei Open Source Software

Open Source Software unterliegt bestimmten Lizenzbedingungen, die es zu erfüllen gilt. Diese Lizenzbedingungen können sich je nach Software unterscheiden und können von Vorgaben wie der Freigabe von Änderungen bis hin zu Verpflichtungen wie dem Nennen von Autoren reichen. Fehlt es an einer Überwachung dieser Anforderungen, kann das Unternehmen rechtliche Probleme bekommen, insbesondere dann, wenn es sich bei der verwendeten Open Source Software um proprietäre Software handelt.

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OLG München bestätigt “Ballermann”-Markenrechte – Diskothek muss zahlen

Das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 27.09.2018 hat die Markenrechte an der Bezeichnung “Ballermann” bestätigt. Die Betreiberin einer Diskothek im ostbayerischen Cham muss wegen einer nicht genehmigten “Ballermann”-Party nun 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher als Schadenersatz an ein Ehepaar aus Niedersachsen zahlen. Der Grund: Markenrechtsverletzung.

Revision nicht zugelassen

Annette und André Engelhardt halten seit den 1990er Jahren die Markenrechte an Bezeichnungen wie “Ballermann” und “Ballermann 6” und haben schon zahlreiche Prozesse dieser Art geführt und gewonnen – jetzt kommt ein weiterer hinzu. In der mündlichen Verhandlung in München hatte das Gericht auch ein anderes Urteil für möglich gehalten. Es sei denkbar, dass der Begriff “Ballermann” inzwischen schon so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen sei, dass es sich um eine Beschreibung handle. Letztendlich sah das Gericht die Sache aber dann doch anders. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

 Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 27. September 2018 (dpa)

OLG Frankfurt: Verbotene Schleichwerbung eines sog. Influencers auf Instagram

Empfiehlt ein “Influencer” ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das OLG Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Beschluss getarnte Werbung auf Instagram.

Der Antragsteller ist ein Verein, der sich zugunsten seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs einsetzt. Der Antragsgegner arbeitet als sog. Aquascaper und gestaltet Aquarienlandschaften. Über seinen Instagram-Account präsentiert er Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen. Er zeigt dort u.a. Wasserpflanzen einer Firma, für die er seinen eigenen Angaben nach den Bereich „social media“ verantwortet.

Klickt der Nutzer auf ein vom Antragsgegner eingestelltes Bild, erscheinen die Namen von Firmen oder Marken der gezeigten Produkte. Ein weiterer Klick leitet den Nutzer auf den Instagram-Account dieser Firma.

Der Antragsteller meint, Weiterlesen

IT-Netzwerk Ostwürttemberg / Artikel in der “Wirtschaft-Regional”

imageDie digitale Revolution macht auch in Ostwürttemberg nicht halt. Um den ständigen Herausforderungen im Bereich der IT gerecht zu werden, stehen Ihnen verschiedene Experten kompetent zur Seite.

In der aktuellen Ausgabe (April 2016) der “Wirtschaft- Regional” stellen sich 4 solcher Experten vor. Einer davon ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter.

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Datenschutzerklärung bei Verwendung eines Kontaktformulars notwendig!

© momius - Fotolia.com
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Das Oberlandesgericht Köln hat nun in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass bei im Internet verwendeten Kontaktformularen eine Datenschutzerklärung notwendig ist, aus der der Kontaktsuchende klar erkennen kann, wofür seine eingegebenen Daten verwendet werden, wie lange diese Daten gespeichert werden und wie er einer Verwendung nach seiner erteilten Freigabe widersprechen kann.

OLG Köln,  Urteil vom 11.03.2016 – 6 U 121/15

Nachdem Datenschutzverstöße derzeit ohnehin vermehrt abgemahnt werden, sollten Seitenbetreiber, die Kontaktformulare anbieten, dringend darauf achten, dass eine solche Datenschutzerklärung bereitgestellt wird.

 

Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmern wirksam in den Vertrag einbezogen?

Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmern wirksam in den Vertrag einbezogen?

Im B2B-Bereich(Business to Business) werden Allgemeine Geschäftsbedingungen auch dann wirksam zwischen den Parteien in einen Vertrag einbezogen, wenn diese im Rahmen von etwaigen Vorgesprächen durch eine Partei übergeben wurden (Vergleich: OLG Hamm, Urt. v. 19.05.2015 – Az.: 7 U 26/15).

Die Parteien waren im Streit darüber, ob stritten darum, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer Partei durch Übergabe mit weiteren Unterlagen im Vorfeld des Vertragsschlusses wirksamer Bestandteil des Vertrages geworden waren. Es wurde zudem vereinbart,dass diese AGB für sämtliche künftige Geschäfte zwischen den Parteien Gültigkeit besitzen sollen.

Hierzu hatte sodann das Oberlandesgericht Hamm eine eigene Meinung. Dieses führte nämlich aus, dass die Parteien tatsächlich die streitigen AGBs wirksam in den Vertrag einbezogen hatten und diese gelten. Begründet hat dies das OLG damit,dass Weiterlesen

eBusiness-Lotse Oberschwaben: Leitfaden anhand Praxisbeispiel über Rechtsanwalt Michael Richter

eBusiness-Lotse Oberschwaben: Leitfaden anhand Praxisbeispiel über Rechtsanwalt Michael Richter

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Quelle: eBusiness-Lotse Oberschwaben

Der eBusiness-Lotse Oberschwaben mit Sitz im schwäbischen Weingarten bei Ravensburg, hat aktuell einen Leitfaden zur Vorgehensweise der Konzeption einer Unternehmenswebsite am konkreten Beispiel der Internetseite unserer Kanzlei herausgegeben.

Der Leitfaden soll Unternehmern im Bereich des E-Commerce Möglichkeiten aufzeigen, wie der eigene Internetauftritt auch ohne die Beauftragung einer Agentur bewältigt werden kann und wie man ein sogenanntes Markenportfolio erstellt.

Rechtsanwalt Michael Richter ist Fachanwalt für IT-Recht und hält für den eBusiness-Lotsen Oberschwaben regelmäßig Vorträge. Das Einsatzgebiet reicht dabei von Friedrichshafen, über Ravensburg bzw. Weingarten, bis hinauf nach Ulm, Heidenheim und Aalen.

Leider ist im Leitfaden noch unsere alte Website abgebildet. Zwischenzeitlich haben wir einen Relaunch durchgeführt und viele neue Funktionen eingebaut.

Insgesamt finden wir den Leitfaden jedoch als sehr gelungen und freuen uns auf die weitere sehr angenehme Zusammenarbeit mit dem eBusiness-Lotsen Oberschwaben.

Wir haben Ihnen hier den Leitfaden in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt:

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Erfolgreiche IHK-Veranstaltung beim “E-Commerce Day” in Ulm

Erfolgreiche IHK-Veranstaltung beim “E-Commerce Day” in Ulm

IMG_2755Am 19.02.2015 hat Rechtsanwalt Richter im Rahmen des “E-Commerce Day” der IHK Ulm in Kooperation mit dem E-Business Lotsen Ulm/Oberschwaben vor etwa 200 interessierten Zuhörern einen Vortrag zum Thema “Rechtliche Fallstricke im Bereich des E-Commerce” gehalten.

Herr Richter ging hierbei auch gezielt auf Nachfragen der Teilnehmer ein und konnte diesen die Ernsthaftigkeit eines rechtlich sicheren Onlineshops bzw. eines Internetauftritts aufzeigen.

Die hohe Anzahl an Nachfragen nach der Veranstaltung zeigten deutlich, dass Weiterlesen

Redaktioneller Beitrag in IHK- Journal: “Wirtschaft in Ostwürttemberg”

Redaktioneller Beitrag in IHK- Journal: “Wirtschaft in Ostwürttemberg”

Beitrag IHK Ostwürttemberg - 1Rechtsanwalt Michael Richter hat für die Februar 2015 – Ausgabe des Wirtschaftsjournals der IHK Ostwürttemberg einen interessanten Artikel zum Thema IT-Sicherheit im Kontext mit dem IT-Recht verfasst.

Den vollständigen Beitrag haben wir Ihnen zur Ansicht beigefügt.

Rechtsanwalt Michael Richter ist Fachanwalt für IT-Recht und bereits seit Jahren als Referent für verschiedene Industrie- und Handelskammern aktiv.

 

 

 

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