OLG Koblenz: Umfassendes Werbeverbot auf Friedhöfen

Bei der Abgabe oder dem Verkauf von Blumenvasen, die mit einem Werbeaufkleber versehen sind, besteht die Verpflichtung, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vasen nicht auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen, in denen per Satzung das Verteilen und Aufstellen von Werbung verboten ist. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgericht Koblenz in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2019, Az. 9 W 648/18).

Der Beschwerdeführer hatte in seinen Geschäftsräumen Friedhofsvasen, die mit seinen Werbeaufklebern versehen waren, zur kostenlosen Mitnahme und im Internet zum Preis von nur 1 € angeboten. Am 25. Mai 2016 verurteilte ihn das Landgericht Trier, es zu unterlassen, auf Friedhöfen, in denen per Friedhofssatzung das Verteilen und Aufstellen von Weiterlesen

BGH: Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

Urteil vom 4. Juli 2019 – I ZR 149/18

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann.

Sachverhalt:

Die Klägerin ist die Deutsche Umwelthilfe e.V., ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs. 1 UKlaG* eingetragener Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Autohaus und bewarb auf ihrer Internetseite ein Neufahrzeug. Für Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie den CO2-Emissionen wurde in der Werbung auf einen im Autohaus ausliegenden Leitfaden verwiesen. Die Klägerin sieht darin einen Verstoß gegen die Weiterlesen

EuGH: Keine Pflicht für Online-Plattformen wie Amazon für Verbraucher per Telefonnummer erreichbar zu sein

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Die Online-Plattform muss dem Verbraucher jedoch ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann

Amazon EU bietet verschiedene Waren ausschließlich online zum Kauf an; in Deutschland erfolgt dies über die Internetseite www.amazon.de. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (im Folgenden: Bundesverband) verklagte Amazon vor den deutschen Gerichten mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass das Unternehmen gegen seine gesetzliche Verpflichtung verstoße, dem Verbraucher effiziente Mittel zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen, weil es die Verbraucher nicht in klarer und verständlicher Weise über seine Telefonnummer und seine Telefaxnummer informiere.

Der Rückrufservice von Amazon erfülle die Informationspflichten nicht, da für den Verbraucher eine Vielzahl von Schritten erforderlich sei, um mit einem Ansprechpartner des Unternehmens in Kontakt zu treten. Nach deutschem Recht ist nämlich der Unternehmer verpflichtet, vor Abschluss Weiterlesen

Bundesarbeitsgericht: Elternzeit – Kürzung von Urlaubsansprüchen

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Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.
Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. Juni 2001 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Sie befand sich ua. vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Dezember 2015 durchgehend in Elternzeit. Mit Schreiben vom 23. März 2016 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zum 30. Juni 2016 und beantragte unter Einbeziehung der während der Elternzeit entstandenen Urlaubsansprüche, ihr für den Zeitraum der Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren. Mit Schreiben vom 4. April 2016 erteilte die Beklagte der Klägerin vom 4. April bis zum 2. Mai 2016 Urlaub, die Gewährung des auf die Elternzeit entfallenden Urlaubs lehnte sie ab. Die Klägerin hat mit ihrer Klage zuletzt noch die Abgeltung von 89,5 Arbeitstagen Urlaub aus dem Zeitraum ihrer Elternzeit geltend gemacht.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte Weiterlesen

OLG Frankfurt: Verbotene Schleichwerbung eines sog. Influencers auf Instagram

Empfiehlt ein “Influencer” ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das OLG Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Beschluss getarnte Werbung auf Instagram.

Der Antragsteller ist ein Verein, der sich zugunsten seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs einsetzt. Der Antragsgegner arbeitet als sog. Aquascaper und gestaltet Aquarienlandschaften. Über seinen Instagram-Account präsentiert er Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen. Er zeigt dort u.a. Wasserpflanzen einer Firma, für die er seinen eigenen Angaben nach den Bereich „social media“ verantwortet.

Klickt der Nutzer auf ein vom Antragsgegner eingestelltes Bild, erscheinen die Namen von Firmen oder Marken der gezeigten Produkte. Ein weiterer Klick leitet den Nutzer auf den Instagram-Account dieser Firma.

Der Antragsteller meint, Weiterlesen

Bundesarbeitsgericht: Änderungskündigung wegen finanzieller Probleme des Arbeitgebers nur eingeschränkt möglich

Bundesarbeitsgericht: Änderungskündigung wegen finanzieller Probleme des Arbeitgebers nur eingeschränkt möglich
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Wenn ein Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung ausspricht, mit der Absicht, dass der Arbeitgeber damit das Gehalt des Arbeitnehmers kürzen kann, ist dies nur dann zulässig, insofern der Arbeitgeber über finanziellen Probleme verfügt und diese gleichzeitig zu einem Stellenabbau oder sogar zu einer Betriebsschließung führen können.

Hierbei ist jedoch immer zunächst das Vorliegen eines umfassenden Sanierungsplans erforderlich, der alle möglichen Mittel berücksichtigt, die geeignet sind, die beabsichtigte Änderungskündigung zu verhindern. Liegt kein passendes milderes Mittel vor, so ist eine Änderungskündigung wirksam.

LG Heilbronn: Dashcam-Aufzeichnungen sind datenschutzwidrig

LG Heilbronn: Dashcam-Aufzeichnungen sind datenschutzwidrig
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Das Landgericht Heilbronn hat nun in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass Dashcam-Aufzeichnungen einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen und daher in einem möglichen Zivilprozess grundsätzlich nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen.

(LG Heilbronn, Urt. v. 17.02.2015 – Az.: I 3 S 19/14).

Der Entscheidung ging folgender Sachverhalt voraus: Im Rahmen eines Verkehrsunfalls stritten die Parteien um die Schuldfrage. Im sich anschließenden Rechtsstreit kam unter anderem die Frage auf, ob die Aufzeichnungen einer sogenannten „Dashcam“ als Beweismittel im Gerichtsverfahren vorgelegt werden dürfen und ob diese dann auch in der Würdigung des Gerichts Berücksichtigung finden.

Dies hat das LG Heilbronn aber klar verneint.

Es stelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, wenn eine permanente, verdachtslose Überwachung der Aufgezeichneten Personen stattfinden würde.

Eine solche Überwachung könne allenfalls zulässig sein, sofern schwerwiegende Beeinträchtigungen, wie etwa Angriffe auf die Person, nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden könnten, drohen.

Da es sich vorliegend jedoch um eine sogenannte verdeckte Fertigung von Aufnahmen handelt, können die Betroffenen nicht erkennen, ob sie gerade tatsächlich gefilmt werden.

Durch solche großflächige Beobachtungen von öffentlichen Straßen ist nach Ansicht des Gerichts klar von einem schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auszugehen, auch deshalb, weil durch die ständige Aufzeichnung mittels der Dashcam eine Vielzahl an Personen in kurzer Zeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen sind.

Ungeachtet dessen ist, so das Gericht weiter, die Verwendung der Dashcam auch datenschutzwidrig. Nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels Videoüberwachung nur dann konkret zulässig, wenn diese zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und natürlich keine weiteren Anhaltspunkte dafür bestünden, dass etwaige schutzwürdige Interessen der einzelnen Betroffenen überwiegen.

Da diese Voraussetzungen im dem vom Landgericht Heilbronn zu entscheidenden Fall nicht vorliegende, hat das Gericht eine Beweisverwertung der Aufzeichnungen aus der Dashcam ausgeschlossen. Es sei zwar richtig, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse an einer Beweissicherung hat, jedoch überwiegen hierbei die schutzwürdigen Interessen Dritter.